Unsere Fahrzeuge haben ein Gewicht bis 3,5 t und können somit mit einem gewöhnlichen PKW Führerschein der Klasse B angemietet und gefahren werden. Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 21 Jahre. Der Mieter bzw. berechtigte Fahrer sind mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis und einer bei jeder Anmietung anfallenden Servicepauschale. Die Preise sind inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Teilkasko/Vollkaskoversicherung (mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,– € pro Schadensfall). Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % vom Mietpreis zu leisten, diese muss innerhalb 7 Arbeitstagen nach Abschluss des Mietvertrags erfolgen. Die Restzahlung des Gesamtbetrags lt § 1 ist bis 14 Tage vor Mietbeginn auf das genannte Konto zu überweisen, oder bei Abholung (nach Absprache) in bar bzw. EC. - keine Kreditkartenzahlung / Reservierung möglich.
Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zulasten des Mieters. Länderspezifische Einreisebestimmungen (z. B. Ersatzbirnen, Warntafel, Alkoholtest, Umweltplakette etc.), sind vom Mieter selbst zu tragen.
Fahrzeuge werden vorab technisch geprüft. Tritt während der Reise ein technischer Fehler beim Fahrzeug oder Wohnraum auf, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Werkstattkosten werden übernommen, ggf. Garantie – jedoch gibt es keine Zeitaufwandsentschädigung.
Die Abholung und Rückgabe sind zeitlich vorgegeben, bei Nichteinhaltung wird ab 2 h Verzug ein weiterer Tag berechnet.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist dennoch der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Im Mietpreis sind 300 Freikilometer pro Miettag inklusive. Mehrkilometer werden mit 0,39 €/km berechnet. Ab einer Mietdauer von 15 Tagen sind alle gefahrenen Kilometer frei.
Die Servicepauschale in Höhe von 150,– € wird einmal pro Miete unabhängig von Mietdauer erhoben. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs und die ausführliche Einweisung des Mieters in die Handhabung des Fahrzeugs sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem ausreichend Gas für den Mietzeitraum, jedoch max. 5 kg beim Kastenwagen, 11 kg beim teilintegriertem Fahrzeug, die WC-Chemikalien der ersten Füllung, eine Rolle lösliches Toilettenpapier und die Außenreinigung. Markise + Sturmband, Fahrradträger- oder große Garage, Auffahrkeile, Verlängerungskabel/CEE Adapterkabel, EU Stecker, Wasser im Frischwassertank (Menge nach Absprache). Kein Trinkwasser, Wasserschlauch / Einfüllkanne.
Das Fahrzeug wird mit vollem Diesel und AdBlue Tank übergeben und muss unmittelbar vor der Rückgabe wieder vollgetankt werden. - dies wird kontrolliert und falls nachtankt werden muss, wird der aktuelle Spritpreis zzgl. 2,50 € je Liter Aufpreis berechnet.
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Verstoß wird eine gesonderte Reinigungsgebühr von 200 € fällig. Tiere sind im Fahrzeug nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet, Hundepauschale beträgt 75 € einmalig. Das Fahrzeug wird in einwandfrei gereinigtem Zustand übergeben und ist auch so wieder zurückzugeben.
Die Fahrzeuginnenreinigung wird vom Mieter komplett durchgeführt, sofern keine Innenreinigung dazu gebucht wird:
Führerhaus, Wohnraum, Polster, Matratze, Schränke, Küche, Kühlschrank, WC-Bereich und Heckgarage sind vom Mieter zu reinigen. Fäkalien Box ist vom Mieter grundsätzlich zu reinigen.
Wird die Fahrzeuginnenreinigung in Höhe von 89,– € (mit Hund 99,– €) dazugebucht, ist das Fahrzeug besenrein und ordentlich zurückzugeben. Für den Fall, dass das Fahrzeug dennoch nicht sauber sein sollte, wird der Preis für die Innenreinigung, je nach Verschmutzungsgrad + Aufwand nachberechnet, jedoch mindestens 89,– €. Vom Mieter ist der WC-Bereich trotz der Innenreinigungsbuchung zu reinigen und die Fäkalien Box zu entleeren und zu reinigen. Eine ungeleerte Toilette wird mit 160,– € nachberechnet.
Das Fahrzeug ist Vollkasko / Teilkasko versichert und hat eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,– € pro Schadensfall. Bei Teilkaskoschäden (insbesondere Glas,- und Haarwildschäden, Brand und Elementarschäden, Einbruch etc.)trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schaden, ist der Schaden unter 1.000,– € wird die entsprechende Schadensnettosumme berechnet.
Der Mieter haftet sowohl während der Nutzung des Mietgegenstandes für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. dem Vermieter geltend gemachten Schäden, als auch für Schäden, die der Mieter Dritten zugefügt hat. Wird das Fahrzeug vor Rückgabetermin (z. B. Sonntag oder abends abgestellt, bleibt der Verantwortungsbereich beim Mieter.
Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.500,– €. Die Kaution muss bei Übernahme des Mietfahrzeugs in bar, bei Abholung, EC oder vorab überwiesen werden.
Über eine Zusatzversicherung der ERGO kann der Selbstbehalt auf 250 € reduziert werden.
Nach Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z. B. Beschädigung der Mietsache oder Kosten zur Nachreinigung besteht. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt mittels der Zahlungsart, mit der die Kaution an den Vermieter gezahlt wurde.
Bei Überweisung muss bei Abholung, spätestens bei der Rückgabe die IBAN hinterlegt werden. Die Rückzahlung kann aufgrund von Bearbeitungszeit etwa 14 Tage dauern. Falls ein Schaden zustande kam ggf. auch länger, da wir teilweise an 3. gebunden sind und auf die Antwort der Lieferanten und Werkstätten warten müssen.
Wir behalten es uns vor, Schäden, die nach bzw. während der Reinigung ersichtlich werden, auch in Rechnung zu stellen. Da diese oft unter dem Schmutz nicht gleich sichtbar sind.
Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,– €.
a) Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises an den Vermieter; min. 200,– €
b) Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises an den Vermieter
c) Stornierung ab 29 Tagen bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises an den Vermieter
d) weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises an den Vermieter
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittesskostenversicherung zu deren Bedingungen schützen.
Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Ersatzbeschaffung nicht mehr möglich ist.